aufnahmebedingungen
Nach einem ersten Gespräch mit möglichst der ganzen Familie wird das Kind zum Kennenlernen in die Einrichtung eingeladen. Dies kann öfter und mit Übernachtung stattfinden, bis genügend Eindrücke für eine Entscheidung gesammelt sind. Da die Jugendämter unsere Kostenträger sind, ist die Aufnahme eines Kindes nur mit Beteiligung der zuständigen MitarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst möglich.
• Zeitliche Begrenzung auf
ca. 2 Jahre denkbar

• Rückführung nicht
unrealistisch

• Beschulung grundsätzlich möglich

• Eltern und andere wichtige Bezugspersonen sind zu regelmäßigem Kontakt und Versorgungsaufgaben bereit